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BAFU

Bundesamt für Umwelt. Das BAFU ist seit dem 1. Januar 2006 die Umweltschutzfachstelle des Bundes (Art. 42 Abs. 2 USG). Es entstand durch Fusion des BUWAL mit grossen Teilen des Bundesamts für Wasser und Geologie. Das BAFU gehört zum Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Bauabfälle, Bauabfall

Abfälle, die bei Bau- und Abbrucharbeiten auf Baustellen anfallen. Dazu gehören: verschmutzter und unverschmutzter Aushub; Abfälle, die ohne weitere Behandlung auf einer Inertstoffdeponie abgelagert werden dürfen (z.B. Bauschutt wie Betonabbruch, Mischabbruch, Strassenaufbruch); brennbare Abfälle wie Holz, Papier, Karton, Kunststoffe; andere Abfälle (z.B. nicht brennbares Bausperrgut, Sonderabfälle).

Bauherrenaltlast

Nicht sanierungsbedürftiger belasteter Standort auf dem belasteter Aushub im Rahmen eines Bauvorhabens anfällt.

Bausperrgut

Unsortierte Bauabfälle, frei von Sonderabfällen und frei von Aushub. Bausperrgut darf unsortiert nicht auf Inertstoffdeponien abgelagert werden. Bausperrgut wird in der Regel manuell oder maschinell sortiert. Bausperrgut kann folgende Fraktionen enthalten: mineralische Fraktion (Entsorgung auf Inertstoffdeponie); Altholz (Verbrennung in einer speziell ausgerüsteten Feuerungsanlage oder in einer Kehrichtverbrennungsanlage); brennbare Materialien wie z.B. Papier/Karton, Kunststoffe (Entsorgung in einer Kehrichtverbrennungsanlage); Metalle (Entsorgung durch Altmetallhandel).

Begleitschein

Dokument ähnlich einem Frachtpapier, das vor Antritt der Fahrt korrekt auszufüllen ist und die Sonderabfälle während des Transports und der Übergabe begleitet.

Behandlung

Als Behandlung gilt jede physikalische, chemische oder biologische Veränderung von Abfällen (Art. 7 Abs. 6bis Satz 2 USG).

Belastete Standorte

Mit Abfällen belastete Standorte sind Orte, deren Belastung von Abfällen stammt und die eine beschränkte Ausdehnung aufweisen (Art. 2 Abs. 1 Altlastenverordnng, AltlV). Der Begriff umfasst eigentliche Abfallablagerungen (= Ablagerungsstandorte), aber auch Betriebsstandorte und Unfallstandorte, an denen Stoffe abgelagert wurden bzw. versickert sind, die - jedenfalls nach heutigem Recht - als Abfälle hätten zurückgehalten oder entsorgt werden müssen. Als Altlast bezeichnet die AltlV nur die sanierungsbedürftigen mit Abfällen belasteten Standorte (Art. 2 Abs. 2 AltlV).

Belasteter Boden

Boden, dessen natürliche Beschaffenheit physikalisch, chemisch oder biologisch verändert worden ist (Art. 7 Abs.4 bis Satz 1 USG).

Bestimmungsgrenze

Tiefste Konzentration einer Substanz im geeichten Messbereich einer bestimmten Analysemethode.

Betriebsnummer

Nummer, welche die Kantone den Abgeberbetrieben und Entsorgungsunternehmen von Sonderabfällen erteilen.

Um Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle abgeben zu können, benötigt ein Betrieb eine Betriebsnummer. Die Betriebsnummern sind 9-stellig. Falls Sie keine Betriebsnummer besitzen, können Sie diese beim jeweiligen Amt des Kantons bestellen.

Für den Kanton Zürich beim AWEL via email --> veva@bd.zh.ch oder Formular downloaden unter http://www.abfall.zh.ch/internet/bd/awel/awb/abfall/de/Genehmigungen

Betriebsstandort

Standorte, deren Belastung von stillgelegten oder noch in Betrieb stehenden Anlagen oder Betrieben stammt, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Art. 2 Abs. 1 Bst. b AltlV). 

Beurteilung (z.B. Überwachungs- und Sanierungsbedürftigkeit)

Bewertung auf Grund des geltenden Rechts, ob vom betreffenden Standort eine Gefährdung für die Umwelt (Grundwasser, Oberflächengewässer, Boden, Luft) ausgeht.

Biogas

Mischung aus Kohlendioxid, Methan und Spurengasen aus der kontrollierten anaeroben Vergärung von Biostoffen.

Biologisch abbaubar

Aerob oder anaerob mikrobiologisch zersetzbar.

Boden

Die oberste, unversiegelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können (Art. 7 Abs. 4bis Satz 2 USG).

Bodenaushub

Material, das beim Ausheben des Bodens anfällt, d.h. aus der obersten, unversiegelten Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können. Diese umfasst den Oberboden (A-Horizont) sowie den Unterboden (B-Horizont).

Bodenverdichtung

Gesunde Oberböden und Unterböden bestehen zu über 50% aus Porenraum. In verdichteten Böden fehlen diese Hohlräume, die Bodenstruktur ist zerstört. Mögliche Ursachen für Bodenverdichtungen sind: Das Befahren von Böden, wenn diese nass sind; das Befahren von Böden mit schweren (Bau-)Maschinen; falsche Zwischenlagerung von ausgehobenem Ober- und Unterboden. Der Oberboden und die Pflanzendecke bieten einen gewissen Schutz vor Bodenverdichtung, da begrünter Boden schneller trocknet als nicht begrünter und da der Oberboden sich schneller regeneriert als der Unterboden.

Brachfläche (Industrie-, Gewerbebrache)

Grundstücke im Siedlungsraum, die seit einigen Jahren nicht mehr genutzt oder unternutzt sind.

Brachflächenrecycling

Um- oder Neunutzung von Brachflächen entsprechend ihrem langfristigen raumplanerischen Potential.

Branchenvereinbarung

Vereinbarung, welche die Mitglieder einer Branche unter sich (branchenintern) abschliessen. Sie soll beim Vollzug der Altlasten-Vorschriften berücksichtigt werden.

Bringsystem

Sammlung von Abfall ab der dafür vorgesehenen, nicht zur Liegenschaft des Anfallortes gehörigen Sammelstelle.