Boden und nicht wassergesättigter Untergrund, die das Grundwasser überdecken.
Abfallanlagen, in denen Abfälle, die nicht oder nicht weiter verbrannt werden können, endgültig und kontrolliert abgelagert werden. Es sind nur drei Deponietypen zulässig: Inertstoffdeponien, Reststoffdeponien und Reaktordeponien, für die unterschiedliche technische Anforderungen gelten. Deponien bedürfen einer speziellen Deponie-Errichtungsbewilligung und einer Deponie-Betriebsbewilligung.
In der „Verordnung über die Nachsorge und die Sanierung von Deponien“ ist festgelegt, dass die Verantwortung der Deponie auch nach dessen vollständigen Verfüllung weitere Jahre beim Betreiber bleibt. So werden Vorkehrungen getroffen und die Verantwortung nicht einfach der nächsten Generation überlassen.
Durch die abgelagerten Abfälle erzeugte Gase, welche vorwiegend aus dem anaeroben Abbau der biologisch abbaubaren Fracht der Abfälle entstehen.
Umwandlung von Abfällen zu Materialien minderer Qualität.
Verbrennungsofen, der aus einem leicht geneigten feuerfest ausgekleideten drehenden Rohr besteht und hauptsächlich zur Verbrennung flüssiger, pastöser oder fester Industrie- und Sonderabfälle, sowie zur thermischen Behandlung kontaminierter Böden eingesetzt wird.