Im Haushalt anfallender Abfall ohne Wertstoffe und Sonderabfälle (vgl. auch Siedlungsabfälle). Im deutschsprachigen Raum als Restabfall bezeichnet.
Wärmemenge, die bei vollständiger Verbrennung einer Masse frei wird.
Sammlung von Abfall ab der dafür vorgesehenen, zur Liegenschaft des Anfallortes gehörigen Sammelstelle.
Altholz oder Holzabfälle, die mit Holzschutzmitteln imprägniert oder behandelt wurden oder Beschichtungen aus halogenorganischen Verbindungen aufweisen.
Als Holzbrennstoffe gelten (Anhang 5 Ziffer 3 Abs. 1 Luftreinhalte-Verordnung): naturbelassenes stückiges Holz samt anhaftender Rinde (z.B. Scheitholz, bindemittelfreie Holzbriketts, Reisig, Zapfen); naturbelassenes nicht stückiges Holz (z.B. Hackschnitzel, Späne, Sägemehl, Schleifstaub, Rinde); Restholz aus der holzverarbeitenden Industrie und dem holzverarbeitenden Gewerbe und von Baustellen, soweit das Holz nicht druckimprägniert ist und keine Beschichtungen aus halogenorganischen Verbindungen enthält.