„Verordnung über die Abgaben zu Sanierungen von Altlasten“, kurz VASA ist eine vom Bund erlassene Verordnung, welche in der Schweiz zwingend einzuhalten ist.
Reaktion von Brennstoffen mit Sauerstoff und Wärmeentwicklung.
Anlage zur thermischen Behandlung von Abfällen.
Teil einer Verbrennungsanlage, der aus der Müllbeschickungsanlage, Feuerrost, Feuerraum, Verbrennungsluftsystem, Entschlackungssystem und hydraulischen Steueraggregaten besteht.
Biologische, sauerstofffreie Zersetzung von Bioabfällen unter kontrollierten Bedingungen durch die Aktivität von Mikroorganismen (einschliesslich Methan bildender Bakterien) mit dem Ziel der Erzeugung von Biogas sowie von festen Gärrückständen.
Chemische Zersetzung von organischen Stoffen durch Hitzeeinwirkung unter Sauerstoffmangel.
Prinzip: Wer Massnahmen nach dem Umweltschutzgesetz verursacht, trägt die Kosten dafür.
Auch Recycling oder Wiederverwertung. Es wird grundsätzlich zwischen stofflicher Verwertung (separates Erfassen von Abfällen aus der Produktion und dem Konsum und ihre Behandlung in Richtung Produktion) und energetischer / thermischer Verwertung mit Wärmenutzung unterschieden.
„Verordnung über den Verkehr mit Abfällen“, kurz VeVA ist ein vom Bund erlassene Verordnung, welche in der Schweiz zwingend einzuhalten ist.
Um Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle abgeben zu können, benötigt ein Betrieb eine Betriebsnummer. Die Betriebsnummern sind 9-stellig. Falls Sie keine Betriebsnummer besitzen, können Sie diese beim jeweiligen Amt des Kantons bestellen. Für den Kanton Zürich beim AWEL via email --> veva@bd.zh.ch oder Formular-Download unter http://www.abfall.zh.ch/internet/bd/awel/awb/abfall/de/Genehmigungen.
Tool zur Meldung und Erfassung angenommener Sonderabfälle --> www.veva-online.ch
Betriebe und Abfallverzeichnisse sind ebenfalls ersichtlich.